Die Elternmitwirkung ist ein wichtiger
Grundsatz an unseren Schulen und Kindergärten. Sie ist
verankert im kantonalen Volksschulgesetz, das die Schulbehörden
und die Eltern zur gegenseitigen Zusammenarbeit verpflichtet.
Näher umschrieben wird der Grundsatz der Elternmitwirkung
zudem im Bildungsreglement
der Gemeinde Köniz. Dieses sieht vor, dass die Schulen
Elternräte einrichten, die sich aus den Elternvertreterinnen
und -vertretern jeder Schul- und Kindergartenklasse zusammensetzen.
Zwei Elternräte
Im Schulbezirk Wabern bestehen zwei Elternräte: Der
Elternrat für die Kindergärten und die Unterstufe
und der Elternrat für die Mittel-
und Oberstufe.
Die beiden Elternräte tagen mindestens viermal pro Jahr.
Sie befassen sich mit Fragen, die sämtliche Eltern der
jeweiligen Schulstufe betreffen und arbeiten mit den Schulbehörden
in erzieherischen und organisatorischen Fragen zusammen. Bei
strategischen Fragen werden die Elternräte von der Schulkommission
angehört.
Der Beirat
Als Bindeglied zwischen Schulkommission, Schule und Eltern besteht
zudem ein Beirat. Dieser setzt sich zusammen aus den Präsidentinnen
oder Präsidenten der beiden Elternräte, den beiden
Schulleitungen sowie einem Vertreter der Schulkommission. Auch
der Beirat tagt mindestens viermal pro Schuljahr.
Helfen Sie mit
Eltern, die sich für die Schule engagieren wollen, sind
herzlich eingeladen, sich für eine Wahl als Elternvertreter
oder -vertreterin zur Verfügung zu stellen. Wer selbst
nicht Einsitz im Elternrat nimmt, kann sich trotzdem über
die Traktanden und Ergebnisse der Elternratssitzungen informieren
und allenfalls Anregungen und Themen einbringen. Helfen Sie
mit, dass die Elternmitwirkung nicht nur auf dem Papier besteht. |