Elternmitwirkung
Die Elternmitwirkung ist ein wichtiger Grundsatz an unseren Schulen und Kindergärten. Sie ist verankert im kantonalen Volksschulgesetz, das die Schulbehörden und die Eltern zur gegenseitigen Zusammenarbeit verpflichtet. Näher umschrieben wird der Grundsatz der Elternmitwirkung zudem im Bildungsreglement der Gemeinde Köniz. Dieses sieht vor, dass die Schulen Elternräte einrichten, die sich aus den Elternvertreterinnen und -vertretern jeder Schul- und Kindergartenklasse zusammensetzen.

Zwei Elternräte
Im Schulbezirk Wabern bestehen zwei Elternräte: Der Elternrat für die Kindergärten und die Unterstufe und der Elternrat für die Mittel- und Oberstufe.
Die beiden Elternräte tagen mindestens viermal pro Jahr. Sie befassen sich mit Fragen, die sämtliche Eltern der jeweiligen Schulstufe betreffen und arbeiten mit den Schulbehörden in erzieherischen und organisatorischen Fragen zusammen. Bei strategischen Fragen werden die Elternräte von der Schulkommission angehört.

Der Beirat
Als Bindeglied zwischen Schulkommission, Schule und Eltern besteht zudem ein Beirat. Dieser setzt sich zusammen aus den Präsidentinnen oder Präsidenten der beiden Elternräte, den beiden Schulleitungen sowie einem Vertreter der Schulkommission. Auch der Beirat tagt mindestens viermal pro Schuljahr.

Helfen Sie mit
Eltern, die sich für die Schule engagieren wollen, sind herzlich eingeladen, sich für eine Wahl als Elternvertreter oder -vertreterin zur Verfügung zu stellen. Wer selbst nicht Einsitz im Elternrat nimmt, kann sich trotzdem über die Traktanden und Ergebnisse der Elternratssitzungen informieren und allenfalls Anregungen und Themen einbringen. Helfen Sie mit, dass die Elternmitwirkung nicht nur auf dem Papier besteht.
Elternmitwirkung (pdf)