Kopfläuse: Regelmässige Kontrollen
Elterninfo: Was ist beim Auftreten von Läusen zu tun?
Regelung in der Gemeinde Köniz
Das Auftreten von Kopfläusen ist nicht das Resultat mangelnder Hygiene. Deshalb sollte es unter keinen Umständen verheimlicht werden. Nur so kann es gelingen, die Parasiten wirksam zu bekämpfen. Stellen Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse fest, so muss dies umgehend der Klassenlehrperson gemeldet werden, auch wenn Sie Ihr Kind bereits mit einem spezifischen Läuse-Shampoo behandelt haben.
Kontrolluntersuchungen
Pro Schuljahr führen wir drei vorsorgliche Untersuchungen in den Klassen vom Kindergarten bis zum 6. Schuljahr durch. Etwa zwanzig Mütter und Väter helfen bei den präventiven Untersuchungen mit. Diese Kontrollen haben sich sehr bewährt.
So erleichtern Sie die Kontrolle:
- Untersuchen Sie bitte immer gegen Ende der letzten Ferienwoche die Haare Ihrer Kinder.
- Schicken Sie bitte die Kinder am Untersuchungstag mit frisch gewaschenen Haaren in die Schule.
- Kämmen Sie die Haare der Kinder am Morgen der Untersuchung gut durch.
- Die Kinder sollen sich an diesem Morgen kein Haargel auftragen!
- Haare ohne Nissen oder Läuse sollten nicht vorsorglich mit Läuseshampoo gewaschen werden.
Vorgehen bei Läusebefall
- Lehrperson und Eltern der Kinder, mit welchen das Kind Kontakt hatte, werden informiert.
- Die Fachfrauen untersuchen so schnell wie möglich alle Kinder der Klasse.
- Bei Kindern mit Befall werden auch die Klassen, in denen Geschwister zur Schule oder in den Kindergarten gehen, überprüft. Die Eltern werden telefonisch benachrichtigt.
- Beginnen Sie mit der Behandlung: Haare mit Läuseshampoo (in Apotheke oder Drogerien erhältlich) waschen. (Die Kosten der Behandlung tragen die Eltern.)
- Haare täglich mit Nissenkamm durchkämmen (auch in Apotheke oder Drogerien erhältlich) und Nissen von Hand bei Tageslicht entfernen.
- Zusätzlich 1mal wöchentlich mit Pflegespülung die Haare auskämmen.
Wichtig: Ganze Familie bei einem Befall gleichzeitig behandeln und die Packungsbeilage des Läuseshampoos genau durchlesen. Eine zweite Behandlung ist empfehlenswert.
Treiben sie keinen zu grossen Aufwand zur Reinigung von Kleidern, Bettbezügen, Polstermöbeln, Spielsachen usw. Neuste Erkenntnissen zeigen, dass diese Massnahmen nicht mehr notwendig sind.
Vorbeugung
- Kinder sollten mindestens alle 2 Wochen mit einem Nissenkamm durchgekämmt werden und dabei eine Pflegespülung anwenden
- Lange Haare zusammenbinden, der direkte Kontakt von Haar zu Haar wird dadurch minimiert.
- Läuseshampoos nur bei Lausbefall anwenden (Sie haben keine präventive Wirkung und sind teuer)!
Weitere Infos
http://www.sgkf.ch/(Schweizerische Gesellschaft der Kopflausfachleute)
https://www.gef.be.ch/(Gesundheits- und Fürsorgedirektion)
Auf nachfolgenden Websites finden Sie nähere Informationen:
www.lausinfo.ch
www.sgkf.ch (schweizerische Gesellschaft der Kopflausfachleute)