Schulzahnpflege

Die obligatorische Schulzahnuntersuchung findet einmal jährlich statt für alle SchülerInnen und Schüler. Für die Eltern ist die Untersuchung unentgeltlich, wenn sie durch einen Schulzahnarzt/eine Schulzahnärztin durchgeführt wird. 

Zeitlicher Ablauf

Im 1. Quartal Die Eltern der neueintretenden Kindergartenkinder oder neuzuziehende Schüler*nnen wählen einen Schulzahnarzt*ärztin oder einen Privatzahnarzt*ärztin 
Vor od. nach Herbstferien Die Termine für die Untersuchung beim Schulzahnarzt/bei der Schulzahnärztin werden von deren Praxis festgelegt und über die Klassenlehrpersonen den Eltern mitgeteilt. Die Termine für die Untersuchung beim Privatzahnarzt/bei der Privatzahnärztin vereinbaren die Eltern.
Im 2. Quartal Obligatorische Untersuchung beim Schulzahnarzt/bei der Schulzahnärztin (i. d. R. in der KW 44+45) oder Privatzahnarzt*ärztin (vor den Winterferien). Die Eltern erhalten den Befund schriftlich vom Schulzahnarzt/von der Schulzahnärztin und entscheiden, ob eine Behandlung durchgeführt wird.
Im 3.+ 4. Quartal Behandlung
Im 4. Quartal Falls im nächsten Schuljahr ein neuer Schulzahnarzt/eine neue Schulzahnärztin gewünscht wird, von Privatzahnarzt*ärztin auf eine/n Schulzahnarzt*ärztin gewechselt werden möchte oder umgekehrt, Mitteilung schriftlich oder per Mail bis Ende Juni an das Sekretariat der Schule Wabern.
Wenn das Kind weiterhin vom gleichen Schulzahnarzt/der gleichen Schulzahnärztin bzw. Privatzahnarzt*ärztin behandelt werden soll, wie im laufenden Schuljahr, müssen Sie nichts unternehmen.

An unserer Schule wird die obligatorische Zahnpflege in den Klassen einmal pro Schuljahr, mit Unterstützung einer Schulzahnpflegeinstruktorin der Gemeinde, durchgeführt. Per Schuljahr 2023/24 wurde das Fluorbürsten in den Klassen mit hochdosierten Fluorid-Präparaten eingestellt, unsere Schülerinnen und Schüler putzen die Zähne während des Schulzahnpflegeunterrichts mit „normaler Zahnpasta“.

Juni 2022 – Informationen jährliche ZPF-Untersuchung Eltern
Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte der Gemeinde Köniz
Verordnung über die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeiträgen