Schulzahnpflege
Die obligatorische Schulzahnuntersuchung findet einmal jährlich statt für alle SchülerInnen und Schüler. Für die Eltern ist die Untersuchung unentgeltlich, wenn sie durch einen Schulzahnarzt/eine Schulzahnärztin durchgeführt wird.
Zeitlicher Ablauf
Im 1. Quartal | Die Eltern der neueintretenden Kindergartenkinder oder neuzuziehende Schüler*nnen wählen einen Schulzahnarzt*ärztin oder einen Privatzahnarzt*ärztin |
Vor od. nach Herbstferien | Die Termine für die Untersuchung beim Schulzahnarzt/bei der Schulzahnärztin werden von deren Praxis festgelegt und über die Klassenlehrpersonen den Eltern mitgeteilt. Die Termine für die Untersuchung beim Privatzahnarzt/bei der Privatzahnärztin vereinbaren die Eltern. |
Im 2. Quartal | Obligatorische Untersuchung beim Schulzahnarzt/bei der Schulzahnärztin (i. d. R. in der KW 44+45) oder Privatzahnarzt*ärztin (vor den Winterferien). Die Eltern erhalten den Befund schriftlich vom Schulzahnarzt/von der Schulzahnärztin und entscheiden, ob eine Behandlung durchgeführt wird. |
Im 3.+ 4. Quartal | Behandlung |
Im 4. Quartal | Falls im nächsten Schuljahr ein neuer Schulzahnarzt/eine neue Schulzahnärztin gewünscht wird, von Privatzahnarzt*ärztin auf eine/n Schulzahnarzt*ärztin gewechselt werden möchte oder umgekehrt, Mitteilung schriftlich oder per Mail bis Ende Juni an das Sekretariat der Schule Wabern. Wenn das Kind weiterhin vom gleichen Schulzahnarzt/der gleichen Schulzahnärztin bzw. Privatzahnarzt*ärztin behandelt werden soll, wie im laufenden Schuljahr, müssen Sie nichts unternehmen. |
An unserer Schule wird die obligatorische Zahnpflege in den Klassen einmal pro Schuljahr, mit Unterstützung einer Schulzahnpflegeinstruktorin der Gemeinde, durchgeführt. Per Schuljahr 2023/24 wurde das Fluorbürsten in den Klassen mit hochdosierten Fluorid-Präparaten eingestellt, unsere Schülerinnen und Schüler putzen die Zähne während des Schulzahnpflegeunterrichts mit „normaler Zahnpasta“.
Juni 2022 – Informationen jährliche ZPF-Untersuchung Eltern
Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte der Gemeinde Köniz
Verordnung über die Schulzahnpflege und die Ausrichtung von Kostenbeiträgen