Schularzt

In den Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Der Schularzt überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse der Kinder während der obligatorischen Schulzeit dreimal. Diese Untersuchungen sind obligatorisch und können entweder kostenlos beim Schularzt oder zu Lasten der Eltern bei der Hausärztin/beim Hausarzt durchgeführt werden.

Die Untersuchungen finden wie folgt statt:

  • Kinder im 2. Kindergartenjahr im Frühjahr in der Schule Wabern (Dorfschulhaus oder Schulhaus Wandermatte). Für die Begleitung der Kinder zur Untersuchung beim Schularzt sind die Eltern verantwortlich.
  • Schüler-und Schülerinnen der 4. Klasse im November in der Schule Wabern (Dorfschulhaus oder Schulhaus Wandermatte).
  • Schüler-und Schülerinnen der 8. Klasse im Mai/Juni in der Schule Wabern (Schule Morillon).

Die Eltern erhalten ungefähr zwei Monate vor dem vereinbarten Termin beim Schularzt alle notwendigen Unterlagen von der Klassenlehrperson. Falls die Untersuchung des Kindes bei der Hausärztin/beim Hausarzt durchgeführt werden soll, muss diese wenn möglich vor dem vereinbarten Termin beim Schularzt stattfinden.

Schularzt der Schule Wabern:
Herr Dr. med. Oliver Hoffmann
Gaichstrasse 23
2512 Tüscherz-Alfermée
Tel. 033 341 09 90
E-Mail

Bei Fragen steht Ihnen die Schulsekretärin gerne zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zum Schulärztlichen Dienst bzw. zur Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern.